Notdienste

Ärztlicher Bereitschaftsdienst

Der ärztliche Bereitschaftsdienst steht von Montag bis Sonntag in insgesamt 25 Regionen sowie in Graz für Ihre gesundheitlichen Anliegen zur Verfügung. Dafür ist das Gesundheitstelefon 1450 die zentrale Anlaufstelle. Es sorgt auf schnellstem Wege dafür dass jede*r Steirer*in von Spezialist*innen des Roten Kreuzes eine gesundheitliche Einschätzung bekommt, was sie*er braucht. Verlässliche, schnellstmögliche Kommunikation und maßgeschneiderte Information zwischen dem medizinischen Personal und den Steirer*innen stellen sicher, dass sich die Empfehlung exakt an den Bedürfnissen der Menschen orientiert. Wenn es sich um Notfälle handelt wird ohne Zeitverlust gehandelt und sofort ein*e Notarzt*Notärztin zu den Patient*innen gesendet.

Das Gesundheitsservice ist kostenlos. Anrufer*innen bezahlen nur die üblichen Telefonkosten gemäß ihrem Tarif. Die Nummer 1450 kann an 365 Tagen im Jahr zu jeder Tages- und Nachtzeit gewählt werden – auch am Wochenende.

Weitere Informationen:

https://gesundheitsversorgung-steiermark.at

 

Praktischer Arzt 
ab dem 01. April 2019 steht die telefonische Gesundheitsberatung unter der angeführten Rufnummer (ohne Vorwahl) zur Verfügung.

buttonwennswehtut 

 

Apotheke

- Bereitschaftsdienst Apotheken 3. Quartal 2024


Amtstierarzt

Es wird ausdrücklich darauf aufmerksam gemacht, dass der amtstierärztliche Bereitschaftsdienst ausschließlich für amtliche Angelegenheiten, insbesondere für Tierseuchen- und Tierschutzerhebungen zuständig ist.

Gesundheit und Soziales

Gesundheitssymbole

Hundeanmeldung- Kennzeichnung

Hunde sind bei der Wohnsitzgemeinde zu melden.

Das österreichische Tierschutzgesetz schreibt vor, dass alle Hunde auf Kosten des Tierbesitzers mit einem elektronischen Mikrochip gekennzeichnet und in einer Datenbank registriert sein müssen.
Das gilt auch für Welpen, die spätestens im Alter von drei Monaten, auf jeden Fall aber vor der ersten Weitergabe gekennzeichnet werden müssen. Auch Hunde, die aus dem Ausland mitgebracht werden und in Österreich gehalten werden, müssen gechipt sein und in Österreich registriert werden.
Der Tierbesitzer ist verpflichtet, Änderungen wie beispielsweise Weitergabe des Tieres oder eine neue Kontaktadresse in der Datenbank eintragen zu lassen.
Die Kennzeichnung darf nur von einem Tierarzt durchgeführt werden. Der Chip ist etwa so groß wie ein Reiskorn und wird mit einer Injektionsnadel unter die haut implantiert, was nicht schmerzhafter ist als eine normale Schutzimpfung.

Die Chipnummer muss dann in der

Heimtierdatenbank des Gesundheitsministeriums

registriert werden.

In der Regel wird die Registrierung auf Wunsch des Tierbesitzers durch den Tierarzt im Rahmen der Kennzeichnung erledigt. Für Tierbesitzer, die über einen Internetanschluss verfügen, ist es möglich, die Registrierung selbst vorzunehmen. Voraussetzung ist jedoch, dass man über die Handy-Signatur bzw. ID Austria (digitale Unterschrift) verfügt.
Es kann dann von der Datenbank ein Passwort angefordert werden, das die Eingabe von Daten und auch spätere Änderungen erlaubt.

Link zu Help.gv - Hundehaltung

 

Zuständig

Formulare

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